Erfassung in 3 Minutenselbstständige Online-Beantragungeinfache und unkomplizierte Erstellungverfügbar in 1-2 Werktagen10 Jahre rechtsgültig nach GEGDIBt Registrierung
Erfassung in 7 Minutenselbstständige Online-BeantragungService-Support verfügbarverfügbar in 1-2 Werktagen10 Jahre rechtsgültig nach GEGDIBt Registrierung
Erfassung in 10 Minutentelefonische ErfassungBeantragung an allen Werktagen möglichverfügbar innerhalb von 24 h10 Jahre rechtsgültig nach EnEVDIBt Registrierung
Rundum-Service-Paketpersönliche Beratung und Beantragung vor Ortzeitnahe Terminvereinbarung möglich10 Jahre rechtsgültig nach GEGDIBt RegistrierungHinweis: Wenn Sie eine zusätzliche Wohnflächenberechnung wünschen, wählen Sie bitte unser Kombi-Angebot für nur 150€ mehr.
Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Miethöhe oder des Verkaufspreises ist die Fläche einer Immobilie.
Diese Fläche können wir für Sie gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermitteln.
Was zählt zur Wohnfläche?
Um die Wohnfläche zu ermitteln, muss erst einmal festgestellt werden, was überhaupt mit in die Wohnfläche einfließt.
Dabei umfasst die Wohnfläche die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, wie z.B. neben Schlaf- und Wohnräumen, auch Wintergarten (beheizt), Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten umschlossene Räume.
Balkone, Loggien oder Terrassen gehören ebenfalls zu 25 % zum Wohnraum (nur, wenn sie unmittelbar vom Wohnraum aus zugänglich sind).
Waschküchen, Trockenraum, Keller- und Heizungsraum, Abstellräume außerhalb der Wohnung, sowie Dachboden oder Garage zählen nicht zur Wohnfläche.
Wir erstellen gerne eine Wohnflächenberechnung für Sie.