Welchen Energieausweis benötige ich?


Mit Hilfe eines Energieausweises kann man schnell anhand von Kennzahlen und Grafiken erkennen, ob das Haus, das man kaufen möchte, oder die Wohnung, die man mieten möchte, in gutem energetischen Zustand ist oder nicht. Vom Energieausweis kann also bereits abgeleitet werden, ob man mit hohen Heizkosten und evtl. Sanierungsbedarf rechnen muss. Die gesetzliche Grundlage, wer einen Energieausweis benötigt und was dieser beinhalten muss, regelt seit Mai 2021 das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG).

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

  • Energiebedarfsausweis und
  • Energieverbrauchsausweis

Beim Bedarfsausweis werden die Kennwerte für den Energiebedarf rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen (Gebäudetyp, Ausrichtung, Anzahl der Wohnungen und Gesamtwohnfläche) den technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter standardisierten Rahmenbedingungen (Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur) bestimmt.

Beim Verbrauchsausweis beruhen diese Berechnungen vor allem auf den realen Verbräuchen der letzten drei Jahre (36 aufeinanderfolgende Monate). Aus den Heizkostenabrechnungen oder anderen geeigneten Verbrauchsmessungen werden dann die Kennwerte für den Energieverbrauch des gesamten Gebäudes ermittelt.

Bei der Interpretation des Verbrauchsausweises sollte insb. berücksichtigt werden, dass die Bewertung eines Gebäudes im Energieverbrauchsausweis maßgeblich vom individuellen Heizverhalten der Bewohner beeinflusst wird. Daher müssen immer auch die Anzahl der Bewohner, die Nutzungsgewohnheiten und z. B. längere Leerstände berücksichtigt werden und, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von verschiedenen Szenarien ab:

  • Sie können für Wohngebäude, bei denen entweder der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt wurde (also die Wärmeschutzverordnung von 1977 beachtet werden musste) oder das Wohngebäude trotz Bauantragstellung vor dem 1. November 1977 das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt (zum Beispiel durch spätere Modernisierungsmaßnahmen) sowohl einen Bedarfs- als auch einen Verbrauchsausweis erstellen lassen.
  • Sind diese Voraussetzungen des Wahlrechts nicht erfüllt, darf der Energieausweisaussteller für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten nur einen Energiebedarfsausweis ausstellen. Hintergrund ist, dass in kleineren, energetisch nicht sanierten, alten Wohngebäuden das individuelle Heizverhalten den Gesamtenergieverbrauch deutlich stärker beeinflusst als in Wohnanlagen mit vielen Wohneinheiten.
  • Wird ein Energieausweis für einen Neubau oder bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen ausgestellt, ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig.
  • Für den Gebäudebestand von Nichtwohngebäuden herrscht in den Fällen des Verkaufs oder der Neuvermietung, Wahlfreiheit zwischen den beiden Ausweisarten.
  • Wird ein Nichtwohngebäude neu gebaut oder umfänglich mit bestimmten Maßnahmen modernisiert, so ist nur ein Energiebedarfsausweis zulässig.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Alle Energieausweise gelten ab dem Tag ihrer Ausstellung 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind sie ungültig und können auch nicht verlängert werden. Bei Bedarf muss dann ein neuer Ausweis erstellt werden. Kann man Energieausweise miteinander vergleichen? Ein direkter Vergleich von Energieausweisen und den dort angegeben Energieverbrauchskennwerten ist nicht möglich, da sowohl die Bewertungsmethoden (z.B. mit Witterungsbereinigung), die Energieinhalte (z.B. Heizung und Warmwasserbereitung), die Flächenbezüge (z.B. Gebäudenutzfläche) als auch der Untersuchungsschwerpunkt (z.B. der gesamte Wohngebäudebestand) vollständig übereinstimmen müssten.

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