Einen Energieausweis benötigen Sie bei Verkauf oder Neu-Vermietung Ihrer Immobilie. In diesem wird die energetische Qualität des Gebäudes bescheinigt und er sollte schon bei der ersten Besichtigung vorgezeigt werden können.
Der Energieausweis soll Markttransparenz für Mieter, Eigentümer und den Immobilienmarkt schaffen und so dem Energieverbrauch und damit den Betriebskosten eines Gebäudes ein höheres Gewicht bei der Bewertung von Immobilien geben.
Allerdings wird der informatorische Charakter des Energieausweises ausdrücklich gesetzlich festgelegt.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellte ein Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik dar und sollte dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein klimaneutraler Gebäudebestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden.
Die erste Fassung der EnEV trat im Jahr 2002 in Kraft und wurde in den letzten 20 Jahren mehrfach überarbeitet – jedes Mal verschärften sich die Anforderungen an die Bauteile wesentlich.
Altbauten, welche im Jahr 2002 vielleicht noch im gelben Bereich lagen, landen heute ganz rechts auf der Skala im roten Bereich.
Das ist politisch so gewollt, als Anreiz zu Sanierungen und entsteht automatisch durch die vorgeschriebenen Berechnungsverfahren. Seit Januar 2023 müssen wir nach dem GEG und der DIN 18599 rechnen – was die Werte nochmals verschlechtert.
Es ist außerdem so, dass der Bedarfsausweis tendenziell schlechtere Werte liefert als der Verbrauchsausweis.
Wir haben das bei vielen Ausweisen feststellen können.
Besonders groß ist die Abweichung bei älteren, energetisch schlechteren Gebäuden. Hier sind die Verbrauchswerte aus dem verbrauchsbasierten Energieausweis teilweise 80-100 kWh/m²a niedriger als die Bedarfswerte des Bedarfsausweises.
Der Grund liegt zum Großteil im Berechnungsverfahren, welches von einer gleichmäßigen Beheizung des Gebäudes über die gesamte Heizperiode ausgeht und die teilweise eingeschränkte Beheizung einzelner Räume (die nun mal Realität ist) nicht berücksichtigt.
Ein direkter Rückschluss auf tatsächliche Verbräuche bzw. Heizkosten ist aus den oben genannten Gründen nicht möglich.
Der Vorteil eines Bedarfsausweises liegt einfach darin, dass Gebäude miteinander vergleichbar werden, ohne dass man die Unsicherheit des Nutzerverhaltens hat, die sich im Verbrauchsausweis wiederspiegelt.
Fazit: Generell soll der Energieausweis ja auch "nur" eine grobe Aussage über den möglichen Energieverbrauch machen. Zusätzlich hat er auch den Zweck eine Anregung zur Modernisierung zu sein. Denn durch diese können Heizkosten um bis zu 60% eingespart werden.