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Wohnflächenberechnung

Produktinformationen "Wohnflächenberechnung"

Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) Von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Miethöhe oder des Verkaufspreises ist die Fläche einer Immobilie. Diese Fläche können wir für Sie gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ermitteln. Was zählt zur Wohnfläche? Um die Wohnfläche zu ermitteln, muss erst einmal festgestellt werden, was überhaupt mit in die Wohnfläche einfließt. Dabei umfasst die Wohnfläche die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, wie z.B. neben Schlaf- und Wohnräumen, auch Wintergarten (beheizt), Schwimmbad und ähnliche nach allen Seiten umschlossene Räume. Balkone, Loggien oder Terrassen gehören ebenfalls zu 25 % zum Wohnraum (nur, wenn sie unmittelbar vom Wohnraum aus zugänglich sind). Waschküchen, Trockenraum, Keller- und Heizungsraum, Abstellräume außerhalb der Wohnung, sowie Dachboden oder Garage zählen nicht zur Wohnfläche. Wir erstellen gerne eine Wohnflächenberechnung für Sie.

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